
Häufige Fragen beantwortet.
EEG-Zayatal-Steinberg – Alles, was Sie wissen müssen
Was möchten Sie über uns wissen?
Sie haben Fragen zu EEG-Zayatal-Steinberg? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten Sie nicht fündig werden, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wie funktioniert die Mitgliedschaft?
Nachdem Sie bei der EEG Mitglied sind und das Smartmeter auf „kommunikativ“ geschalten haben, pflegen wir diese Daten im EDA-Portal ein. Der Netzbetreiber berechnet dann jedes Monat wie viel Strom über die EEG ausgetautscht wurde. Ein Computerprogramm verabeitet diese Informationen und erstellt Rechnungen/Gutschriften für die Mitglieder. Nach einer Kontrolle werden mittels SEPA-Lastschrift die Beträge eingezogen und Gutschriften überwiesen. Der Belegversand erfolgt per E-Mail.
Muss ich meinen bisherigen Bezugs/Einspeisevertrag kündigen?
Nein. Die Energiegemeinschaft arbeitet zusätzlich zum bisherigen Bezugs/Einspeisevertrags ihres Anbieters. Der Bezug bzw. das Einspeißen in die EEG hat aber immer Priorität.
Wann kommt der Strom aus der EEG?
Strom beziehen Sie nur dann aus der EEG, wenn dieser auch von anderen Mitgliedern der EEG zur Verfügung gestellt wird. Wird kein oder zu wenig Strom produziert beziehen Sie die Differenz von Ihrem bisherigen Anbieter. Dies geschieht völlig automatisch.
Wie weiß ich, ob ich noch im Einzugsgebiet bin?
Einfach unter https://www.netz-noe.at/SpecialPages/EEGBeauskunftung.aspx die Zählpunknummer angeben. Wenn das Umspannwerk mit Neusiedl bezeichnet wird steht der Teilnahme nichts mehr im Wege.
Wer darf bei einer Energiegemeinschaft teilnehmen?
Teilnehmer:innen an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) dürfen sein: Natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Klein- und Mittelbetriebe. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein, das trifft gemäß den Erläuterungen zum EAG jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu. Ausgenommen davon sind Elektrizitätserzeuger im Lokal- oder Regionalbereich, die nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden (16c Abs 1 ElWOG). Ihnen ist die Teilnahme erlaubt.
Was passiert bei zu viel oder zu wenig Strom in der EEG?
Die verfügbare Leistung wird jederzeit dynamisch auf die Mitglieder aufgeteilt, je nachdem, wie viel Energie tatsächlich gebraucht wird. Sollte dies zu wenig sein wird automatisch ein Teil der Energie vom bisherigen Anbieter zugekauft.
Bei zu viel Strom in der EEG (Überangebot) wird hingegen die Abnahme auf alle Produzenten aufgeteilt. Der Rest wird dann über ihren Abnehmer ins öffentliche Netz eingespeißt und von diesem vergütet.
Wie stellt die EEG sicher, dass das Preisangebot für die Bezieher immer lukrativ ist?
Der Strompreis ist keine Konstante. Wie auch viele andere Dinge wird er an der Börse gehandelt und schwankt dadurch sehr stark. Der Bezugspreis der EEG ist quartalsweise an den günstigsten Anbieter gekoppelt. Damit erreicht man einerseits einen stabileren Bezugspreis, andererseits aber immer den absoluten Bestpreis. Zusätzliche Preismechanismen reduzieren diese dabei noch weiter.
Mehr dazu unter „Preise“.
Wie kann ich als Verbraucher (Energiebezieher) Mitglied werden?
Ganz Einfach! Ein kurze Mail, ein Anruf oder eine SMS und wir senden Ihnen das Beitrittsformular zu. Dieses retournieren Sie ausgefüllt und unterzeichnet. Des weiteren schalten Sie bei der Netz-Nö GmbH Ihren Smartmeter auf „kommunikativ“ und schon sind Sie Teil der Gemeinschaft und werden mit günstigem Strom versorgt. Hier finden Sie eine genaue Anleitung dazu:
Wie kann ich als Einspeiser Mitglied werden?
Fast so einfach, wie Bezieher. Der einzige Unterschied liegt darin, dass wir versuchen das Gleichgewicht zwischen Bezieher und Verbraucher ausgewogen zu halten. Das bedeutet, dass Sie ab einer PV-Engpassleistung von über 5 kWp zusätzlich pro 5 kWp Leistung jeweils mindestens einen weiteren Verbrauchszählpunkt mitbringen müssen oder eine weitere Bezugsperson für die EEG begeistern müssen.
- 5 kWp: Freileistung
- weitere 5 kWp: ein Verbrauchszählpunkt mehr
Wie verhält sich das mit einer Wärmepumpe?
Für Besitzer:innen einer Wärmepumpe als Hauptheizung (Brauchwasserwärmepumpen zählen nicht) gilt eine maximale Engpassleistung von 10 kWp. Darüber hinaus sind pro 5 kWp ein zusätzlicher Zählpunkt oder ein zusätzliches Bezugsmitglied in die EEG mitzubringen.
Ich bin einer Energiegemeinschaft beigetreten: Müssen
alle Teilnehmer:innen beim gleichen Energielieferanten Kunde oder Kundin sein?
Falls Sie einer Energiegemeinschaft beitreten, ist es nicht notwendig, dass alle Teilnehmer:innen beim gleichen Energielieferant Kunde oder Kundin sind. Somit müssen Sie den bestehenden Strom-Vertrag nicht kündigen oder anpassen.
Nimm Kontakt mit uns auf und werde Teil unserer Energiegemeinschaft.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Zayatal
Steinberg
2272 Ringelsdorf
Siedlung West 447
+43 677 61801005
EEGZayatalSteinberg[at]outlook.com
